IPO TEAM ADERSHEIM
Hundesport soll Spaß machen! ///// Übungsbetrieb findet momentan in Lebenstedt statt.

FH1 FH2 PO

Fährtenhunde-Prüfung Stufe 1 FH 1
Halten der Fährte 79 Punkte
Gegenstände (3 x 5, 1 x 6)= 21 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit: 30 Min.
Zulassungsbestimmungen.
An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es
dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte
BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO
1. Leistungen in der Fährtenarbeit
Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.200 Schritt langen und mindestens drei
Stunden alten Fremdfährte, die sechs dem Gelände angepasste rechte Winkel (Siehe Skizze)
aufweisen muss und mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander
liegenden Punkten geschnitten wird, zu zeigen.
Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der Witterung des Fährtenlegers gut
versehene Gegenstände, die der Fährtenleger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug.
Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material: z.B.
Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm,
eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen Die Gegenstände dürfen sich optisch nicht wesentlich vom
Fährtenuntergrund abheben.
Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startschilder
mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden
und aufzunehmen oder zu verweisen.
Vor Beginn der Übung hat der Hundeführer dem Richter zu melden, ob sein Hund den Gegenstand
aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und Verweisen, ist fehlerhaft. Es
werden nur solche Gegenstände bewertet, die der Meldung des Hundeführers (Aufnehmen oder
Verweisen) entsprechen.
Der Hundeführer lässt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine Fährten.
Die Fährtenleine darf, wenn sie vom Hundeführer nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.
2. Das Legen der Fährten
Der dem Hund fremde Fährtenleger erhält vom Leistungsrichter bzw. Fährtenbeauftragten eine
Geländeskizze ausgehändigt. Der Leistungsrichter/Fährtenbeauftragte beschreibt ihm anhand von
Geländemerkmalen, wie einzeln stehende Bäume, Leitungsmasten, Hütten usw. - die zu gehende
Fährte. Vor dem Abgang zeigt der Fährtenleger dem Richter vier Gebrauchsgegenstände. Die
Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein durch ein Schild, welches links von der
Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muss.
Nachdem der Fährtenleger am Abgang der Fährte einige Zeit verweilt hat, geht er den vom
Leistungsrichter vorgeschriebenen Weg.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 111 of 126
Die Gegenstände sind in unregelmäßigem Abstand, nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten
nach eine Winkel, auf die Fährte zu legen. Der erste Gegenstand darf nicht unter zweihundertfünfzig
Schritt von der Abgangsstelle entfernt liegen. Der vierte und letzte Gegenstand wird am Schluss der
Fährte abgelegt. Gegenstände auf den Winkel oder in dessen unmittelbare Nähe zu legen ist nicht
erlaubt. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern auf die Fährte gelegt werden. Die Stellen, wo
die Gegenstände niedergelegt werden, bezeichnet der Fährtenleger in der Skizze mit einem Kreuz.
Es ist streng darauf zu achten, dass die Fährte auf wechselndem Boden gelegt wird. Eine begangene
feste Straße ist nicht zwingend erforderlich. Die Fährte muss so gelegt werden, dass sie der
Wirklichkeit entspricht. Jedes Schema ist zu vermeiden.
Dreißig Minuten nach Beendigung des Fährtenlegens erhält eine zweite, dem Hund fremde Person,
den Auftrag, von einer vom Richter anzugebenden Stelle die Fährte durch eine Verleitungsfährte
zweimal (nicht im ersten oder letzten Schenkel und nicht innerhalb 40 Schritten vor oder 40 Schritten
nach eine Winkel) zu schneiden.
4. Das Ausarbeiten der Fährte
Der Hund soll an der Abgangsstelle ausgiebig Witterung nehmen können. Er muss so ausgebildet
sein, dass er ruhig, möglichst ohne Einwirkung des Hundeführers (zugelassen ist das Hörzeichen
„Such“) die Fährte aufnimmt. Auf keinen Fall soll der Hundeführer mit der Hand den Drang zum
Vorwärtsstürmen wecken. Hat der Hundeführer den Eindruck, dass der Hund die Fährte nicht richtig
aufgenommen hat, so steht es ihm frei, den Hund nochmals anzusetzen, aber nur, wenn dieser nicht
weiter als 15 Schritte von der Abgangsstelle entfernt war. Hierfür erfolgt eine Pflichtentwertung von
4 Punkten.
Die Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der Hundeführer im Schritt folgen kann. Stößt der
Hund auf einen Gegenstand, so hat er ihn sofort aufzunehmen oder überzeugend zu verweisen. Das
Verweisen kann sitzend, liegend oder stehend geschehen. Der Hundeführer hat sich sofort zu seinem
Hund zu begeben und den Gegenstand nach Hochheben an sich zu nehmen. Der Hundeführer lobt
den Hund und lässt ihn weiter fährten. Stößt der Hund auf der Fährte auf einen Gegenstand, der
nicht vom Fährtenleger ausgelegt wurde, so darf er ihn weder aufnehmen noch verweisen. Wenn der
Hund von der Fährte auf die Verleitungsfährte überwechselt und dieser etwa 25 Schritten weit folgt,
muss die Fährtenarbeit abgebrochen werden. Ist innerhalb von 30 Minuten nach dem Ansatz an der
Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen.
5. Bewertung:
Die Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund die für ihn gelegte Fährte
von Anfang bis Ende eine überzeugende Suchleistung gezeigt und alle vier Gegenstände
aufgenommen oder verwiesen hat. Alle Winkel müssen sicher ausgearbeitet werden. Der Hund darf
sich von den Verleitungsfährten nicht beeinflussen lassen. Für nicht aufgefundene Gegenstände
werden keine Punkte vergeben. Wird kein vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstand aufgefunden,
ist die Abt „A“ max. mit der Note „Befriedigend“ zu bewerten. Soweit der Hund falsch verweist (z.B.
kein Gegenstand, nicht vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstand) erfolgt eine generelle Entwertung
von 2 Punkten.
6. Vergabe des Ausbildungskennzeichens Fährtenhund Stufe 1 (FH 1)
Das Ausbildungskennzeichen FH 1 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund mindestens 70
Punkte erreicht hat.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 112 of 126
Als Bewertung werden vergeben:
Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
100 Punkte 96 - 100 90 – 95 80 – 89 70 – 79 0 - 69
FH 1:
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 113 of 126
Fährtenhunde-Prüfung Stufe 2 FH 2
Fremdfährte mit je etwa 1800 Schritte, 8 Schenkel, 7 Winkel, 7 Gegenstände, etwa 180 Minuten
alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 min.
Punkteaufteilung:
Halten der Fährte 79
Gegenstände 7x3 21
Gesamt 100
Wenn keine Gegenstände gefunden werden, kann die Bewertung maximal „befriedigend“ sein.
Zulassungsbestimmungen.
An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es
dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte
BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene
Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen an zwei Tagen verschieden gelegt
werden. Es darf nicht sein, dass z.B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und Gegenstände in der
gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein
Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangsstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR nochmals ausgelost.
Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die
Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände
verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten
in die angewiesene Richtung. Die Schenkel und Winkel werden ebenfalls in normaler Gangart
gebildet, (Siehe Skizze) der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2.
Schenkel abgelegt, die weiteren sind beliebig, auch zwei am selben Schenkel sind möglich, und der
siebte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Die Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein.
Ein Schenkel muss als Halbkreis, mit mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet
sein. Der Halbkreis beginnt und endet mit einem rechten Winkel, mindestens zwei Winkel müssen
spitze Winkel sein. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein.(Siehe Skizze)
Die unterschiedlichen Gegenstände (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz) können auf allen Schenkeln
unregelmäßig aber nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach einer Winkel abgelegt
werden. Der letzte Gegenstand muss am Ende der Fährte abgelegt werden. Die Gegenstände müssen
aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss
der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Die Gegenstände müssen
eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen
sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände müssen
übereinstimmend mit der Fährtennummer gekennzeichnet sein. Während dem Legen der Fährte
müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten. Eine halbe Stunde vor der Ausarbeitungszeit muss
ein weiterer Fährtenleger eine Verleitungsfährte legen, welche zwei Schenkel der Fährte nicht unter
60° kreuzt.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 114 of 126
Die Verleitungsfährte darf nicht innerhalb 40 Schritten vor oder 40 Schritten nach eine Winkel gelegt
werden und darf nicht den ersten oder letzten Schenkel, oder einen Schenkel zweimal kreuzen.
Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem
Bereich aufhalten, in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Hörzeichen für: "suchen"
Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches Loben und
gelegentliches HZ für "suchen" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen,
erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei, oder an einer
10 m langen Leine suchen. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen
den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug
eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Anbindevorrichtung des Suchgeschirres
(erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach
Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die
Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten
Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur
Abgangsstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase
Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem
Fährtenverlauf folgen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Der HF folgt seinem Hund in 10
m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m
einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.
Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen
Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend
verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen.
Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann
liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand
verwiesen/aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch
Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die
Fährtenleine wieder auf und setzt mit seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind
die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der
Fährte nicht erlaubt. Dem HF ist es erlaubt, nach Rücksprache mit dem LR, die Fährtenarbeit kurz zu
unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der körperlichen Verfassung und
der Witterungsbedingungen (z.B. große Hitze) eine kurze Pause benötigen. Die in Anspruch
genommenen Pausen gehen zu Lasten der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit. Dem HF ist es
erlaubt, während einer Pause oder am Gegenstand seinem Hund Kopf, Augen und Nase zu reinigen.
Dazu kann der HF ein nasses Tuch bzw. nassen Schwamm mit sich führen. Die Hilfsmittel sind dem LR
vor Beginn der Fährte zu zeigen. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
c) Bewertung: Um ein AKZ zu erreichen müssen beide Fährten mit mindestens 70 Punkten
bewertet werden. Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte
intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives
Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Neuansetzen,
Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder
verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs, oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen
oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der
Hund die Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 115 of 126
Verlässt der Hund die Fährte und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung,
dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR
abzubrechen. Ist innerhalb von 45 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der
Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ausgenommen wenn der Hund
auf dem letzten Schenkel sucht, dann kann wegen Zeitüberschreitung nicht abgebrochen werden.
Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet.
Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also "Aufnehmen"
und "Verweisen" der Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die
der Meldung entsprechen. Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.
Überlaufene Gegenstände müssen dem HF nicht gezeigt werden.
Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden keine Punkte vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und
Schwierigkeitsgrad erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten.
Sucht der Hund nicht (längeres Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch
dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte befindet.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 116 of 126
IPO-FH
Zwei Fremdfährten mit je etwa 1800 Schritte, 8 Schenkel, 7 Winkel, 7 Gegenstände, etwa 180
Minuten alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 min.
Punkteaufteilung
1. Tag 2. Tag Gesamt
Halten der Fährte 79 79 158
Gegenstände 7 x 3 21 21 42
Gesamt 100 100 200
(Wenn keine Gegenstände gefunden werden, kann die Bewertung maximal „befriedigend“ sein.)
Zulassungsbestimmungen.
An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es
dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte
BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene
Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen an zwei Tagen verschieden gelegt
werden. Es darf nicht sein, dass z.B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und Gegenstände in der
gleichen Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein
Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangsstelle in den Boden
gesteckt wird.
Die beiden Fremdfährten für einen Teilnehmer müssen an zwei verschiedenen Tagen innerhalb einer
Veranstaltung, an verschiedenen Orten und von verschiedenen Fährtenlegern ausgelegt werden.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR nochmals ausgelost.
Der Fährtenleger hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die
Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände
verwendet werden. Der Fährtenleger verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten
in die angewiesene Richtung. Die Schenkel und Winkel werden ebenfalls in normaler Gangart
gebildet (siehe Skizze) der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2.
Schenkel abgelegt, die weiteren sind beliebig, auch zwei am selben Schenkel sind möglich, und der
siebte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Die Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein.
Ein Schenkel muss als Halbkreis, mit mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet
sein. Der Halbkreis beginnt und endet mit einem rechten Winkel, mindestens zwei Winkel müssen
spitze Winkel sein. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein.(Siehe Skizze)
Die unterschiedlichen Gegenstände (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz) können auf allen Schenkeln
unregelmäßig, aber nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach eine Winkel Abgelegt
werden. Der letzte Gegenstand muss am Ende der Fährte abgelegt werden. Die Gegenstände müssen
aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss
der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Die Gegenstände müssen
eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen, und dürfen
sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 117 of 126
Alle Gegenstände müssen übereinstimmend mit der Fährtennummer gekennzeichnet sein. Während
des Legens der Fährte müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten. Eine halbe Stunde vor der
Ausarbeitungszeit muss ein weiterer Fährtenleger eine Verleitungsfährte legen, welche zwei
Schenkel der Fährte nicht unter 60° kreuzt. Die Verleitungsfährte darf nicht innerhalb 40 Schritten
vor oder 40 Schritten nach eine Winkel gelegt werden und darf nicht den ersten oder letzten
Schenkel, oder einen Schenkel zweimal kreuzen.
Der LR, Fährtenleger und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem
Bereich aufhalten, in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.
a) Hörzeichen für: "suchen"
Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches Loben und
gelegentliches HZ für "suchen" ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen,
erlaubt.
b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei, oder an einer
10 m langen Leine suchen. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen
den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug
eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Anbindevorrichtung des Suchgeschirres
(erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach
Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die
Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten
Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur
Abgangsstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase
Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem
Fährtenverlauf folgen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Der HF folgt seinem Hund in 10
m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m
einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.
Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen
Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend
verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen.
Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann
liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand
verwiesen/aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch
Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die
Fährtenleine wieder auf und setzt mit seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind
die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der
Fährte nicht erlaubt. Dem HF ist es erlaubt, nach Rücksprache mit dem LR, die Fährtenarbeit kurz zu
unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der körperlichen Verfassung und
der Witterungsbedingungen (z.B. große Hitze) eine kurze Pause benötigen. Die in Anspruch
genommenen Pausen gehen zu Lasten der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit. Dem HF ist es
erlaubt, während einer Pause oder am Gegenstand seinem Hund Kopf, Augen und Nase zu reinigen.
Dazu kann der HF ein nasses Tuch bzw. nassen Schwamm mit sich führen. Die Hilfsmittel sind dem LR
vor Beginn der Fährte zu zeigen. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
c) Bewertung: Um ein AKZ zu erreichen müssen beide Fährten mit mindestens 70 Punkten
bewertet werden. Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte
intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives
Suchverhalten zeigt.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 118 of 126
Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Neuansetzen, Faseln, hohe Nase,
Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im
Bereich des Fährtenverlaufs, oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes
Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der Hund die Fährte
um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte
und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird
diese Richteranweisung nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 45
Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die
Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ausgenommen wenn der Hund auf dem letzten Schenkel sucht,
dann kann wegen Zeitüberschreitung nicht abgebrochen werden. Die bis zum Abbruch gezeigte
Leistung wird bewertet.
Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also "Aufnehmen"
und "Verweisen" der Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die
der Meldung entsprechen. Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.
Überlaufene Gegenstände müssen dem HF nicht gezeigt werden.
Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände, werden keine Punkte vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und
Schwierigkeitsgrad erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten.
Sucht der Hund nicht (längeres Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch
dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte befindet.
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