IPO TEAM ADERSHEIM
Hundesport soll Spaß machen! ///// Übungsbetrieb findet momentan in Lebenstedt statt.

IPO1 PO

IPO – 1
gliedert sich in: Abteilung A 100 Punkte
Abteilung B 100 Punkte
Abteilung C 100 Punkte
Gesamt: 300 Punkte
Zulassungsbestimmungen.
An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es
dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte
BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO.
IPO - 1 Abteilung „A“ Fährtenarbeit
Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 dem HF gehörenden
Gegenstände, mindestens 20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min.
Halten der Fährte : 79 Punkte
Gegenstände (11+ 10) 21 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Wenn der Hund keine Gegenstände gefunden hat, kann die Bewertung maximal „befriedigend“ sein.
Allgemeine Bestimmungen:
Der amtierende LR oder der Fährtenverantwortliche, bestimmen unter Anpassung an das
vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden.
Es darf nicht sein, dass z.B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und Gegenstände in der gleichen
Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen.
Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar
links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.
Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte im Beisein des LR ausgelost.
Fährtenfähiger Untergrund
Als fährtenfähiger Untergrund kommen alle natürlichen Böden, wie z. B. Wiese, Acker und
Waldboden in Frage.
Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden. In allen Prüfungsstufen ist in Anpassung an das
vorhandene Fährtengelände Wechselgelände möglich.
Legen der Fährte
Dem amtierenden Leistungsrichter bzw. Fährtenbeauftragten, obliegt:
- das Einteilen des Fährtenverlaufes,
- das Einweisen der Fährtenleger,
- das Legen der Fährten zu beaufsichtigen.
Der Verlauf der einzelnen Fährte ist dem vorhandenen Gelände anzupassen.
Beim Legen der Fährten ist darauf zu achten, dass sie in natürlicher Gangart gelegt werden.
Hilfestellungen des FL durch unnatürliche Gangart im Bereich der Schenkel, Winkel, Gegenstände
sind im Gesamtbereich der Fährte nicht zugelassen.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 46 of 126
Der FL (=Hundeführer) hat vor dem Legen der Fährte dem Leistungsrichter oder dem
Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang)
selbst verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der HF (=Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz
und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Schenkel sind in normaler
Gangart zu legen, ohne zu scharren oder zu unterbrechen. Der Abstand zwischen den einzelnen
Schenkeln muss mindestens 30 Schritte betragen.
Die Winkel werden ebenfalls in normaler Gangart gebildet, wobei zu beachten ist, dass eine
fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hund möglich sein muss (siehe Skizze).
Scharren oder ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet. Ein Fährtenabriss darf nicht erfolgen.
Während des Legens der Fährte muss sich der Hund außer Sicht aufhalten.
Ablegen der Gegenstände
Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten, nicht innerhalb 20 Schritten vor oder 20
Schritten nach der Winkel, auf dem 1. oder 2. Schenkel, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte
abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem
Ablegen des letzten Gegenstandes muss der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung
weitergehen.
Fährtengegenstände
Es dürfen nur gut durch den FL (= Hundeführer) mindestens 30 Minuten lang selbst verwitterte
Gegenstände verwendet werden. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände
verwendet werden (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca.
10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen Die Gegenstände dürfen sich
optisch nicht wesentlich vom Fährtenuntergrund abheben.
Bei überörtlichen Veranstaltungen sind die Gegenstände mit Nummern zu versehen. Die Nummern
der Gegenstände müssen mit der Fährtennummer übereinstimmen.
Der LR, Fährtenleger und die Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in
dem Bereich aufhalten, in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat zu suchen.
Hörzeichen
a) Ein Hörzeichen für :"suchen“
Das HZ für "suchen“ ist bei Fährtenbeginn und beim Wiederansetzen nach dem ersten Gegenstand
oder nach einem „Falschverweisen“ erlaubt.
Ausarbeitung und Beurteilung der Fährtenarbeit
b) Ausführung:
Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10 m langer Leine.
Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder
Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am, nicht auf Zug eingestellten, Halsband
oder an der Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr,
ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in
Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der
Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 47 of 126
Die Fährtenleine muss mindestens 10 Meter lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des
Halsbandes und des Suchgeschirrs durch den LR kann nur vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rollleinen
sind nicht zulässig.
Ansatz
Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangsstelle geführt und angesetzt.
Ein kurzes Absitzen des Hundes vor dem Ansatzbereich (ca. 2 Meter) ist zugelassen.
Der Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muss am Hund erfolgen.
Ein gewisser Spielraum an der Leine muss dem Hundeführer ermöglicht werden.
Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Die Aufnahme der
Witterung hat ohne Hundeführer-Hilfen zu geschehen (außer Hörzeichen „Such“). Der Ansatz ist
nicht zeitabhängig; vielmehr muss sich der LR am Verhalten des Hundes zu Beginn des ersten
Schenkels über die Intensität der erfolgten Witterungsaufnahme orientieren.
Nach dem 3. erfolglosen Versuch eines Ansatzes im direkten Abgangsbereich ist die Fährtenarbeit
abzubrechen.
Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem Fährtenverlauf folgen.
Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls
der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand
gelassen wird, durchhängen, jedoch darf keine gravierende Verkürzung der geforderten Distanz zum
Hund entstehen. Bodenberührung ist nicht fehlerhaft.
Suchleistung
Der Hund muss dem Fährtenverlauf intensiv, ausdauernd und in möglichst gleichmäßigem Tempo
(geländeabhängig, Schwierigkeitsgrad) folgen. Der Hundeführer muss nicht zwingend auf der Fährte
folgen. Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die
Fährte gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird.
Winkel
Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht
fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo
weitersuchen. In Winkelbereich soll der Hundeführer nach Möglichkeit den vorgeschriebenen
Abstand einhalten.
Verweisen oder aufnehmen der Gegenstände
Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort
aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder
auch zum HF kommen der dann stehen zu bleiben hat. Weitergehen mit dem Gegenstand oder
Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im
Wechsel) erfolgen.
Leicht schräges Legen zum Gegenstand ist nicht fehlerhaft, seitliches Ablegen am Gegenstand oder
starkes Drehen in Richtung Hundeführer ist fehlerhaft. Gegenstände, die mit starker Hilfe des
Hundeführers gefunden werden, gelten als überlaufen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Hund
einen Gegenstand nicht anzeigt und durch Einwirkung des Hundeführers mittels Leine oder
Hörzeichen am Weitersuchen gehindert wird.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 48 of 126
Hat der Hund den Gegenstand verwiesen oder aufgenommen, legt der Hundeführer die Fährtenleine
ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund
gefunden hat. Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft.
Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hund
den Gegenstand, hat der Hundeführer dem Hund nicht entgegenzugehen.
Beim Herantreten des Hundeführers zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muss sich
der Hundeführer neben seinen Hund stellen.
Der Hund hat bis zum Wiederansetzen ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu verharren
und wird aus dieser mit kurzer Leine am Hundeführer wieder angesetzt.
Verlassen der Fährte
Hindert der Hundeführer den Hund am Verlassen des Fährtenverlaufs, so ergeht die Anweisung des
Leistungsrichters an den Hundeführer zum Nachgehen. Der Hundeführer hat diese Anweisung zu
befolgen. Die Fährtenarbeit ist spätestens abzubrechen, wenn der Hund die Fährte um mehr als eine
Leinenlänge verlässt (über 10 m bei dem frei suchenden Hund) oder der Hundeführer die Anweisung
des Leistungsrichters zum Nachgehen nicht befolgt.
Loben des Hundes
Ein gelegentliches Loben (wozu nicht das Kommando „Such“ gehört) ist nur in der Stufe 1 statthaft.
Nur an den Gegenständen darf der Hund kurz gelobt werden.
Abmelden
Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem Leistungsrichter
vorzuzeigen. Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor der
Abmeldung und der Bekanntgabe der erreichten Punktzahl durch den Leistungsrichter ist nicht
gestattet Das Abmelden des Hundes hat in der Grundstellung zu erfolgen.
Bewertung
Die Bewertung der Abt „A“ beginnt mit dem Ansatz des vorzuführenden Hundes.
Vom Hund wird eine überzeugende, intensive und ausdauernde Nasenarbeit sowie der
entsprechende Ausbildungsstand erwartet.
Der Hundeführer muss sich in die Aufgabe einfühlen können, bzw. sie miterleben. Er muss die
Reaktionen seines Hundes richtig interpretieren können, sich auf die Arbeit konzentrieren und die
Geschehnisse in seinem Umfeld dürfen ihn nicht ablenken.
Der Leistungsrichter darf nicht nur den Hund oder den Hundeführer sehen, sondern muss die
Geländebeschaffenheit, die Witterung, mögliche Verleitungen und den Faktor Zeit berücksichtigen.
Er muss seine Bewertung auf die Gesamtheit aller Einflussgrößen abstützen.
- Suchverhalten (z. B. Suchtempo auf Schenkel, vor und nach Winkel, vor und nach den
Gegenständen)
- Ausbildungsstand des Hundes (z. B. hektischer Ansatz, gedrücktes Verhalten,
Meideverhalten)
- nicht zulässige Hilfen des Hundeführers
- Schwierigkeiten im Ausarbeiten der Fährte durch:
- Bodenverhältnisse (Bewuchs, Sand, Geländewechsel, Mist)
- Windverhältnisse
- Wildwechsel
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 49 of 126
- Wetter (Hitze, Kälte, Regen, Schnee)
- Witterungswechsel
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien soll die Bewertung erfolgen.
Nachdem sich der Hundeführer zur Fährte gemeldet hat, muss der Leistungsrichter so Stellung
einnehmen, bzw. der Fährtenarbeit folgen, dass er das Geschehen und die Einflüsse beobachten,
evtl. Hörzeichen oder Einwirkungen des Hundeführers erkennen kann.
Der Abstand zum arbeitenden Hund ist so zu wählen, dass der Hund nicht in seinem Suchverhalten
beeinträchtigt wird und sich der Führer nicht bedrängt fühlt. Der Leistungsrichter muss die gesamte
Fährtenarbeit miterleben.
Er muss beurteilen, mit welchem Eifer, Sicherheit bzw. Unsicherheit oder Flüchtigkeit der Hund an
seine Arbeit herangeht.
Eine zügige oder langsame Fährtenarbeit ist insbesondere dann kein Kriterium bei der Bewertung,
wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein
positives Suchverhalten zeigt.
Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, Entleeren, Kreisen an den
Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs,
oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände,
Fehlverweisen, entwerten entsprechend (je bis zu 4 Punkten Entwertung).
Starkes Faseln, Fährten mit fehlender Intensität, stürmisches Fährten, Entleeren, Mäusefangen u. ä.
haben Abstriche bis zu jeweils 8 Punkten zur Folge.
Wenn der Hund die Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen.
Verlässt der Hund die Fährte und wird dabei vom Hundeführer zurückgehalten, erfolgt die
Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese Richteranweisung nicht befolgt, ist die
Fährtenarbeit vom Leistungsrichter abzubrechen.
Ist innerhalb der maximalen Ausarbeitungszeit (Stufe 1 und 2 = 15 Minuten nach dem Ansatz an der
Abgangsstelle, Stufe 3 = 20 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle) das Ende der Fährte
nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom Leistungsrichter abgebrochen. Die bis zum Abbruch
gezeigte Leistung wird bewertet.
Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen“
und „Verweisen“ der Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die
der Meldung entsprechen.
Aufnehmen oder fehlerhaftes verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen, entwerten entsprechend
je bis zu 4 Punkte Entwertung, wenn der Wiederansatz am Hund erfolgt und 2 Punkte Pflichtabzug,
wenn der Hundeführer am Ende der Leine einen Wiederansatz vornimmt).
Für nicht aufgefundene Gegenstände werden keine Punkte vergeben. Wird kein vom FL ausgelegter
Gegenstand aufgefunden, ist die Abt „A“ max. mit der Note „Befriedigend“ zu bewerten. Hierbei ist
insbesondere zu berücksichtigen, dass der Hundeführer an keinem Gegenstand die Übung
„Wiederansetzen an einem Gegenstand“ zeigen kann.
Geht der Hund während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtrieb nach, so kann der
Hundeführer mit dem Hörzeichen „Platz“ versuchen, den Hund in Gehorsam zu nehmen. Auf RA ist
die Fährtenarbeit fortzusetzen. Gelingt dieses nicht, ist die Prüfung zu beenden (Bewertung:
Disqualifikation wegen Ungehorsam).
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 50 of 126
Abbruch/Disqualifikation
Verhalten Konsequenz
Hund wird 3x erfolglos im Abgangsbereich angesetzt Abbruch
- Alle Stufen: HF verlässt Fährte um mehr als eine
Leinenlänge oder der Hundeführer missachtet die
Anweisung des Leistungsrichters zum Nachgehen
- Hund erreicht nicht in der vorgeschriebenen Zeit
das Ende der Fährte
Stufe 1: 15 Minuten nach Ansatz
Abbruch, die bis dahin gezeigte Leistung wird
bewertet.
BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!
- Hund nimmt Gegenstand auf und gibt ihn nicht
mehr ab.
- Hund geht Wild nach und lässt sich nicht mehr
einsetzen
DISQUALIFIKATION wegen Ungehorsam,
Fährtenformen
Die im Folgenden beispielhaft dargestellten Fährtenformen können auch spiegelbildlich gelegt
werden.
IPO-1 und 2
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 51 of 126
IPO-1 Abteilung „B“ Unterordnung
Übung 1 : Freifolgen 20 Punkte
Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
Übung 4 : Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
Übung 5 : Bringen über eine Hürde 15 Punkte
Übung 6 : Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte
Übung 7 : Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
Übung 8 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
In der Stufe IPO-1 erscheint der Hundeführer mit angeleintem Hund und meldet sich in
Grundstellung stehend beim Leistungsrichter an. Danach wird der Hund abgeleint.
Gerade in der Unterordnung muss darauf geachtet werden, dass keine Hunde vorgeführt werden,
denen das Selbstvertrauen genommen und die schon rein äußerlich lediglich als „Sportgerät“ ihres
Hundeführer zu erkennen sind.
Während aller Übungen ist eine freudige Arbeit gepaart mit der erforderlichen Konzentration auf den
Hundeführer gefordert. Das bei aller Arbeitsfreude auch auf die korrekte Ausführung zu achten ist,
muss sich selbstverständlich in der vergebenden Note wieder finden.
Sollte ein Hundeführer eine komplette Übung vergessen, wird er umgehend durch den LR
ausgefordert, die fehlende Übung zu zeigen. Eine Punkteentwertung erfolgt nicht.
Spätestens zu Beginn der Unterordnung hat der LR die in der PO vorgeschriebenen Geräte auf
Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Geräte müssen entsprechend der PO vorhanden sein.
Die während der Übungen „Freifolge“ und „Ablegen unter Ablenkung“ zu benutzende Pistole hat ein
Kaliber von 6 mm.
Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten,
Wechseln der Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.
Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende
Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein.
Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist
die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen. Beim Abrufen kann anstelle des HZ für
"herankommen“ auch der Name des Hundes verwendet werden. Der Name des Hundes in
Verbindung mit jeglichen HZ gilt als Doppelhörzeichen.
Übungsbeginn
Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung.
Grundstellung
Die Grundstellung ist einzunehmen, wenn der zweite Hundeführer, der seinen Hund zur Ablage führt,
die Grundstellung für die Übung Ablegen unter Ablenkung eingenommen hat. Ab diesen
eingenommenen Grundstellungen beginnt für beide Hunde die Bewertung.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 52 of 126
Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. In der Grundstellung steht der Hundeführer in
sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
In der Grundstellung, die in der Vorwärtsbewegung nur einmal erlaubt ist, hat der Hund eng, gerade,
ruhig und aufmerksam an der linken Seite des Hf zu sitzen, so dass die Schulter des Hundes mit dem
Knie des HF abschließt. Das Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal
erlaubt. Ein kurzes Lob ist nur nach jeder beendeten Übung und nur in der Grundstellung erlaubt.
Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und
Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 sec.) eingehalten werden.
Aus der Grundstellung heraus erfolgt die sogenannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens 10,
jedoch höchstens 15 Schritten zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird.
Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und Abschluss sowie beim Herantreten an den absitzenden,
stehenden, abliegenden Hund, sind vor der Abgabe eines weiteren HZ deutliche Pausen einzuhalten
(ca.3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen Hund herantreten.
Grundstellungs- und Entwicklungsfehler müssen Einfluss auf die Bewertung der Einzelübungen
haben.
Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen. Auch
beim Holen des Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen ist nicht
erlaubt.
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung
entweder hinter dem HF herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb
einer Prüfung gleich sein.
Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung
gehen.
Die starre Hürde hat eine Höhe von 100 cm und eine Breite von 150 cm. Die Schrägwand besteht aus
zwei am oberen Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm Breite und 191 cm Höhe. Am Boden
stehen diese beiden Wände soweit auseinander, so dass die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die
ganze Fläche der Schrägwand muss mit einem rutschfesten Belag versehen sein. An den Wänden sind
in der oberen Hälfte je 3 Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle Hunde einer Prüfung müssen die
gleichen Hindernisse überspringen.
Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt. Die vom Veranstalter bereitgestellten Bringhölzer
müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen Bringübungen darf das Bringholz dem
Hund nicht vorher in den Fang gegeben werden.
Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert die
fehlende Übung zu zeigen.
Aufteilung der Übungen
2- teilige Übungen wie „Sitz aus der Bewegung“, „Ablegen in Verbindung mit Herankommen“, „Steh
aus dem Normalschritt“, Steh aus der Bewegung“, können, um eine differenziertere Beurteilung zu
erhalten, in sich aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt:
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 53 of 126
a) „Grundstellung, Entwicklung, Ausführung“ = 5 Punkte
b) „weiteres Verhalten bis zum Übungsabschluss“ = 5 Punkte
bei der Beurteilung jeder Übung ist das Verhalten des Hundes, beginnend mit der Grundstellung bis
zum Abschluss der Übung aufmerksam zu beobachten.
Zusatzhörzeichen
Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen Hörzeichen eine Übung nicht aus, so ist die jeweilige
Übung mit der Note „Mangelhaft“ (= 0 Punkte) zu bewerten. Führt ein Hund einen Übungsteil nach
dreimaligem Hörzeichen aus, so ist die Übung max. im höchsten „Mangelhaft“ zu bewerten.
Beim Abrufen kann anstelle des Hörzeichens „Hier“ auch der Name des Hundes verwendet werden.
Der Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen Hörzeichen gilt jedoch als Doppelhörzeichen.
Entwertung: 1. Zusatzhörzeichen: befriedigend für Teilübung
2. Zusatzhörzeichen: mangelhaft für Teilübung
Beispiele: 5 Punkteübungen:
1. Zusatzhörzeichen: befriedigend aus 5 Pkte.:= - 1,5 Pkte.
2. Zusatzhörzeichen: mangelhaft aus: 5 Pkte.:= - 2,5 Pkte
Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und Abschluss (bei Fuß kommen), sowie beim herantreten an
den absitzenden, stehenden oder abliegenden Hund ist vor Abgabe eines weiteres Hörzeichen eine
deutliche Pause von ca. 3 Sekunde einzuhalten.
Wenn der Hund, der zu Ablage geführt wird, diesen Platz erreicht hat und dort die Grundstellung
eingenommen hat, muss der HF, der mit der Freifolge beginnt,die Grundstellung eingenommen
haben.
1. Freifolge 20 Punkte
a) Ein Hörzeichen für: "fuß gehen“
Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.
b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, lässt seinen
Hund absitzen und stellt sich vor. Nach Freigabe durch den LR begibt sich der
Hundeführer mit freifolgendem Hund zur Startposition. Auf weitere RA beginnt der
Hundeführer die Übung. Aus gerader Grundstellung muss der Hund dem HF auf das
HZ für "fuß gehen“ aufmerksam, freudig und gerade folgen, mit dem Schulterblatt
immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF bleiben und sich beim Anhalten
selbständig, schnell und gerade setzen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem
Hund 50 Schritten ohne anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung und
weiteren 10 bis 15 Schritten muss der HF den Laufschritt und den langsamen Schritt
zeigen (jeweils mindestens 10 Schritten). Der Übergang vom Laufschritt in den
langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die
verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit
unterscheiden. In der normalen Gangart sind dann mindestens zwei Rechts-, ein
Links- und zwei Kehrtwendung auszuführen. sowie ein Anhalten nach der zweiten
Kehrtwendung auszuführen.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 54 of 126
Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer nach links (180 Grad auf der Stelle drehend)
zu zeigen (Vorführschema ist zu beachten). Dabei sind zwei Varianten möglich:
- Der Hund. geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum.
- Der Hund. zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend.
Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.-
Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze nach der
zweiten Kehrtwendung zu zeigen.
Während der HF mit dem Hund die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm) im
Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von mindestens 15 Schritten zum Hund, abzugeben.
Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. Zeigt der Hund sich schussscheu, erfolgt eine
Disqualifikation mit Aberkennung aller bereits erworbenen Punkte Am Ende der Übung geht der HF
mit seinem Hund auf Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier
Personen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links umgehen
und mindestens einmal in der Gruppe anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu
fordern. Auf Anweisung des LR verlässt der HF mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die
Endgrundstellung ein.
Diese Endgrundstellung ist die Anfangsgrundstellung für die nächste Übung.
2. Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“, "absitzen“
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem freifolgenden Hund
geradeaus. In der Entwicklung hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig und schnell
und konzentriert zu folgen. Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.
Nach 10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für "absitzen“ sofort und in Laufrichtung
absetzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren
15 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem ruhig und aufmerksam sitzenden
Hund um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte
Seite. Dabei kann der Hundeführer von vorne oder um den Hund herumgehend von hinten
herantreten.
c) Bewertung: Fehler in der Anfangsgrundstellung, Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges
und unaufmerksames Sitzen entwerten entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt
oder steht, werden 5 Punkte abgezogen. Sonstiges Fehlerverhalten ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“, "ablegen“, "herankommen“, "in Grundstellung gehen“
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem freifolgenden Hund
geradeaus. In der Entwicklung hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, und
konzentriert zu folgen. Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.
Nach 10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für "ablegen“ sofort und in Laufrichtung
ablegen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 55 of 126
Der HF geht weitere 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich sofort zu seinem ruhig und
aufmerksam liegenden Hund um. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für
"herankommen“ oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt
herankommen und sich dicht und gerade vor den HF setzen. Auf das HZ für "in Grundstellung gehen“
muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe
absetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames
Hereinkommen bzw. wird langsamer beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim
Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für
"ablegen“ werden hierfür 5 Punkte abgezogen.
4. Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "bringen“, "abgeben“, "in Grundstellung gehen“
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm)
etwa 10 m weit weg. Das HZ für „bringen“ darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt.
Eine Veränderung in der Grundstellung des Hundeführers ist nicht erlaubt. Der ruhig und frei neben
seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ für "bringen“ schnell und direkt zum Bringholz laufen, es
sofort aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade
vor seinen HF setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer
Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für "abgeben“ abnimmt. Das Bringholz muss nach der
Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten Körperseite gehalten werden. Auf
das HZ für "in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF
mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen
Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,
langsames Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem
Bringholz, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.
Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit Mangelhaft
bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
5. Bringen über eine Hürde (100 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "springen“, "bringen“, "abgeben“, "in Grundstellung gehen“
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde
Grundstellung ein. Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über
eine 100 cm hohe Hürde. Das HZ für "springen“ darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig
liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für "springen“ und
"bringen“ (das HZ für "bringen“ muss während des Sprunges gegeben werden) im Freisprung über
die Hürde springen, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort im
Freisprung über die Hürde zurückspringen und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen.
Der Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang
präsentieren, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für "abgeben“
abnimmt.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 56 of 126
Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten
Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für "in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell
und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf
während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames, kraftloses Springen (Taxieren) und
Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames, kraftloses Zurückspringen (Taxieren), Fallenlassen
des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF, Fehler beim
Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen pro
Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen –
Rücksprung) mindesten ein Sprung und die Teilübung „Bringen“ gezeigt wird.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hinsprung oder Rücksprung nicht ausgeführt, Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 0 Punkte
Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen
oder auf Hinweis des LR, die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der
Hund muss dabei sitzen bleiben. Folgt er seinem HF um die Hürde, ist die Übung mit 0 Punkten zu
bewerten. Verlässt er die Grundstellung, bleibt aber vor der Hürde, wird die Übung um ein Prädikat
entwertet.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten dies entsprechend. Verlässt der HF seinen
Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Wird das Gerät
beim Hinsprung umgeworfen, ist die Übung zu wiederholen, wobei der erste Sprung im „unteren
mangelhaft“ (- 4 Punkte) zu bewerten ist. Gibt der Hund. den Bringgegenstand nach dem 3.
Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu disqualifizieren, da die Abteilung B nicht mehr fortgesetzt
werden kann.
6. Bringen über eine Schrägwand (180 cm) 15 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "springen“, "bringen“, "abgeben“, "in Grundstellung gehen“
b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand
Grundstellung ein. Aus gerader Grundstellung wirft der HF das Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über
die Schrägwand. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund muss auf die HZ für "springen“
und "bringen“ (das HZ für "bringen“ muss während des Sprunges gegeben werden) über die
Schrägwand klettern, schnell und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen, sofort über die
Schrägwand zurückklettern und das Bringholz seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund hat
sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis
ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für "abgeben“ abnimmt. Das
Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten
Körperseite gehalten werden.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 57 of 126
Auf das HZ für "in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen
HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen
Standort nicht verlassen.
c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames, kraftloses Springen und Hinlaufen,
Fehler beim Aufnehmen, langsames, kraftloses Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen
oder Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss
entwerten entsprechend.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen –
Rücksprung) mindestens ein Sprung und die Teilübung „Bringen“ gezeigt wird.
Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hinsprung oder Rücksprung nicht ausgeführt,
Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Hin- und Rücksprung einwandfrei, Bringholz nicht gebracht = 0 Punkte
Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der HF nach Befragen
oder auf Hinweis des LR die Möglichkeit das Bringholz ohne Punkteabzug erneut zu werfen. Der Hund
muss dabei sitzen bleiben.
HF-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten dies entsprechend. Verlässt der HF seinen
Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet.
Gibt der Hund. den Bringgegenstand nach dem 3. Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu
disqualifizieren, da die Abteilung B nicht mehr fortgesetzt werden kann.
7. Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "voraussenden“, "ablegen“, "aufsetzen“
b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem freifolgenden Hund in der
ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Nach 10-15 Schritten gibt der HF dem Hund unter
gleichzeitigem, einmaligem Erheben des Armes das HZ für "voraussenden“ und bleibt stehen. Hierauf
muss sich der Hund zielstrebig, geradlinig und in schneller Gangart mindestens 30 Schritte in der
angezeigten Richtung entfernen. Auf RA gibt der HF das HZ für "ablegen“, worauf sich der Hund
sofort hinlegen muss. Der HF darf den Arm so lange richtungsweisend hochhalten, bis sich der Hund
gelegt hat. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und tritt rechts neben ihn.
Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LR auf das HZ für "aufsetzen“ schnell und
gerade in die Grundstellung aufsetzen.
c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, Mitlaufen des HF, zu langsames Vorauslaufen, starkes
seitliches Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges Ablegen, unruhiges Liegen
bzw. vorzeitiges Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten entsprechend. Weitere Hilfen z.B.bei
Abgabe des Hörzeichen „Voraus“ oder „Platz“ fliessen ebenfalls in die Bewertung ein.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 58 of 126
Nach Erreichen der erforderlichen Entfernung erfolgt grundsätzlich RA zum Ablegen des Hundes.
Lässt der Hund sich nicht stoppen, ist die Übung mit 0 zu bewerten.
Ein Zusatzhörzeichen zum Legen – 1,5Punkte
Ein zweites Zusatzhörzeichen zum Legen -2,5
Der Hund lässt sich stoppen, legt sich aber nicht auf zweites Zusatzhörzeichen -3,5
Weiteres Fehlverhalten ist zusätzlich zu bewerten. Entfernt sich der Hund, oder kommt zum HF
zurück, ist die Gesamtübung mit 0 Punkten zu bewerten.
8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "ablegen“, "aufsetzen“
b) Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund mit
dem HZ für "ablegen“ an einem vom LR angewiesenen Platz aus gerader Grundstellung ab, und zwar
ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich
umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in
Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig
liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 6 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu
seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach
Anweisung des LR auf das HZ für "aufsetzen“ schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.
c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des
Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/ Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend.
Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Verlässt der Hund
den Ablageplatz vor Übung 3 um mehr als 3 Meter, ist die Übung mit 0 zu bewerten. Verlässt der
Hund nach Abschluss der Übung 3 den Ablegeplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund
dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt ein Abzug bis zu 3 Punkte.
IPO-1 Abteilung „C" Schutzdienst
Übung 1 : Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
Übung 2 : Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 20 Punkte
Übung 4 : Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 35 Punkte
Übung 5 : Angriff auf den Hund aus der Bewegung 30 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite,
gestaffelt aufgestellt (siehe Skizze). Die notwendigen Markierungen müssen für HF, LR und HL gut
sichtbar sein.
Schutzdiensthelfer/Schutzdienstbekleidung
Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm
muss mit Beißwulst ausgestattet, der Überzug aus naturfarbener Jute gefertigt sein.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 59 of 126
Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im Auge zu behalten, braucht der Helfer in der
Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber keine drohende Haltung einnehmen
und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper decken. Die
Art, wie der HF dem HL den Softstock abnimmt, bleibt dem HF überlassen.
Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sieben Hunden
in einer Prüfungsstufe müssen allerdings zwei Helfer eingesetzt werden. Es müssen für alle HF
innerhalb einer Prüfungsstufe derselbe/dieselben Helfer zum Einsatz kommen.
Ein einmaliger Wechsel eines Helfers ist zugelassen, wenn der Helfer selbst aktiver Hundeführer auf
der Veranstaltung ist.
Anmeldung
a) Der Hundeführer meldet sich mit angeleintem Hund in der Grundstellung beim Leistungsrichter
an.
b) Danach nimmt er die Ausgangsposition zur Übung „Revieren nach dem Helfer“ ein. Der Hund
wird dort abgeleint.
c) Aus der Grundstellung heraus wird der Hund. nach Freigabe durch den Leistungsrichter zum
Revieren eingesetzt.
Anmerkung:
Kann ein Hundeführer sich und seinen Hund nicht ordnungsgemäß anmelden, d.h. der Hund. ist nicht
unter Kontrolle und läuft z. B. ins Verbell-Versteck oder vom Platz, sind dem Hundeführer 3
Hörzeichen zum Rückrufen des Hundes erlaubt.
Kommt dieser nach dem 3. Hörzeichen nicht, wird die Abteilung „C“ mit der Begründung
„Disqualifikation wegen Ungehorsam“ beendet.
Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch
tätige Einwirkung des HF ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen
Schutzarm anpacken, müssen disqualifiziert werden. Es erfolgt keine "TSB"-Bewertung
Markierungen
Die in der PO vorgeschriebenen Markierungen müssen für den Hundeführer, Leistungsrichter und
Helfer gut sichtbar sein.
Diese Markierungen sind:
- Standpunkt des HF zum Abrufen aus dem Verbellversteck
- Standpunkt des Helfers zur Flucht und Ende des Fluchtpunktes
- Ablageposition des Hundes. zur Flucht,
- Markierung für den Hundeführer für die Übung „Angriff auf den Hund aus der Bewegung“.
Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung
"C" abzubrechen. Es erfolgt keine Bewertung. Die "TSB"-Bewertung hat zu erfolgen.
Das HZ für das "Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das
"Ablassen" siehe untenstehende Tabelle.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 60 of 126
Zögerndes
Ablassen
Erstes Zusatz-
HZ mit
sofortigem
Ab-lassen
Erstes Zusatz-
HZ mit
zögerndem
Ab-lassen
Zweites
Zusatz-HZ mit
sofortigem
Ab-lassen
Zweites
Zusatz-HZ mit
zögerndem
Ab-lassen
Kein Ablassen
nach 2.
Zusatz-HZ
bzw. weitere
Einwirkungen
0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikatio
n
1. Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "revieren“, "herankommen“ (Das HZ für "herankommen“ kann auch mit
dem Namen des Hundes verbunden werden).
b) Ausführung: Der Helfer befindet sich, für den Hund nicht sichtbar, im letzten Versteck. Der HF
nimmt mit seinem angeleinten Hund zwischen viertem und fünftem Versteck Aufstellung, so dass
zwei Seitenschläge möglich sind und leint dort seinen Hund ab. Auf Anweisung des LR beginnt die
Abteilung C. Auf ein kurzes Hörzeichen für "revieren“ und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken
Arm, welche wiederholt werden können, muss sich der Hund schnell vom HF lösen und zielstrebig
das fünfte Versteck an-, eng und aufmerksam umlaufen.
Hat der Hund den Seitenschlag ausgeführt, ruft ihn der HF mit einem HZ für "herankommen“ zu sich
heran und weist ihn aus der Bewegung heraus mit erneutem HZ für "revieren“ zum Helferversteck
ein. Der HF bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten Mittellinie, die er während des
Revierens nicht verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem HF befinden. Wenn der Hund das
Helferversteck erreicht hat, muss der HF stehen bleiben, HZ und Sichtzeichen sind dann nicht mehr
erlaubt.
c) Bewertung: Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen
sowie engem und aufmerksamen Umlaufen der Verstecke, entwerten entsprechend.
Fehlerhaft u. a. ist:
- Nichteinnehmen einer ruhigen und aufmerksamen Grundstellung zu Beginn der
Übung,
- zusätzliche Hör- oder Sichtzeichen,
- Nichteinhalten der gedachten Mittellinie,
- Nichteinhalten der normalen Gangart,
- weiträumiges Revieren,
- selbständiges Revieren, ohne auf die Hörzeichen des Hundeführers zu reagieren,
- Verstecke werden nicht oder nicht aufmerksam umlaufen,
- Hund muss sich besser lenken und leiten lassen.
Findet der Hund den noch nicht erkannten Helfer nach 3-maligem erfolglosem Einsatz am letzten
Versteck (Verbellversteck) nicht, ist der Schutzdienst zu beenden. Wird der Hund im Verlauf der
Übung mit Kommando vom Hundeführer in die Fußposition genommen, gilt der Schutzdienst
ebenfalls als beendet („Abbruch“ ohne Eintragung einer Punktzahl; alle anderen bisher in der
Veranstaltung erworbenen Punkte bleiben bestehen).
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 61 of 126
2. Stellen und Verbellen 10 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "herankommen“, "in Grundstellung gehen“ oder “ Abholen“
Die HZ für „Herankommen“ und für „ in Grundstellung gehen“ muss ein
zusammenhängendes Kommando gegeben werden
b) Ausführung: Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen.
Der Hund darf den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verbelldauer von ca.
20 Sekunden, geht der HF auf Anweisung des LR bis auf 5 Schritte an das Versteck heran. Auf
Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund in die Grundstellung ab. Alternativ ist es dem
Hundeführer gestattet, seinen Hund mit dem Hörzeichen „ Fuß“, frei folgend aus dem Versteck
abzuholen und zur Abrufmarkierung zu bringen. Beide Varianten werden gleich bewertet.
Der Helfer wird nach Freigabe durch den Leistungsrichter vom Hundeführer aufgefordert aus dem
Versteck herauszutreten und auf der für ihn markierten Fluchtposition aufgestellt. Der Hund hat
hierbei ruhig (z.B. ohne Bellen), gerade und aufmerksam in der Grundstellung zu sitzen.
c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen
Stellen bis zum HZ unbeeinflusst vom LR oder vom herankommenden HF, entwerten entsprechend.
Für anhaltendes Verbellen werden 5 Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden
2 Punkte, bleibt der nichtverbellende Hund aktiv aufmerksam bewachend am Helfer, so werden 5
Punkte abgezogen. Bei Belästigen des Helfers z.B. anstoßen, anspringen usw. müssen bis zu 2, bei
starkem Fassen bis zu 9 Punkte abgezogen werden.
Fasst der Hund im Versteck und lässt nicht selbstständig ab, erhält der HF die Aufforderung an das
Versteck auf die 5 Schritte Markierung heranzutreten. Es ist erlaubt den Hund mit dem einmaligen
Hörzeichen „Hier-Fuß“, das als ein zusammenhängendes Kommando gegeben werden muss, (nicht
Hörzeichen „Aus“) abzurufen. Kommt der Hund nicht, wird das Team disqualifiziert. Kommt der
Hund, ist die Übung im unteren Mangelhaft (- 9 Punkte) zu bewerten.
Beim absichtlichen Fassen an anderen Körperteilen (nicht stoßen) wird der Hund disqualifiziert.
Verlässt der Hund den Helfer, bevor die Richteranweisung für den HF zum Verlassen der Mittellinie
erfolgt, kann der Hund nochmals zum Helfer geschickt werden.
Bleibt der Hund nun am Helfer, kann die Abteilung C fortgesetzt werden, das Stellen und Verbellen
wird jedoch im unteren mangelhaft
(-9 Punkte) bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr einsetzen oder verlässt der Hund den Helfer
erneut, wird die Abteilung C abgebrochen. Kommt der Hund dem HF beim Herankommen an das
Versteck entgegen, oder kommt der Hund vor dem Abrufen zum HF, erfolgt eine Teilbewertung im
Mangelhaft.
Entwerten für „Verbellen“:
Für anhaltendes Verbellen werden 5 Punkte vergeben. Schwaches Verbellen (drucklos, nicht
energisch) und nicht anhaltendes Verbellen führt zu einer Entwertung bis –2 Punkten. Zeigt der Hund
ein aufmerksames Stellen ohne zu Verbellen, erfolgt eine Pflichtentwertung von 5 Punkten für das
Verbellen.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 62 of 126
3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 20 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“, "ablegen“, „voran oder stell“, „ablassen“
b) Ausführung: Auf Anweisung des LR fordert der HF den Helfer auf aus dem Versteck
herauszutreten. Der Helfer begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für
den Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR begibt sich der HF mit seinem freifolgenden Hund zu der
markierten Ablageposition für den Fluchtversuch..Der Hund hat sich in der Freifolge freudig,
aufmerksam und konzentriert zu zeigen und die Übung in Position am Knie des Hundeführers gerade
und schnell auszuführen. Vor dem Hörzeichen „Platz“ hat der Hund in gerader, ruhiger und
aufmerksamer Grundstellung zu sitzen. Das Hörzeichen „Platz“ hat er direkt und schnell anzunehmen
und sich in der Ablageposition ruhig, sicher und aufmerksam zum Helfer zu verhalten.
Die Distanz zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der HF lässt seinen bewachenden Hund in
Platzposition zurück und begibt sich zum Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem HL und
dem LR.
Auf Anweisung des LR unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch. Auf ein gleichzeitig einmaliges
Hörzeichen „Voran oder Stell“ des HF startet der Hund die Verhinderung des Fluchtversuches des HL
Der Hund muss, ohne zu zögern den Fluchtversuch mit hoher Dominanz und durch energisches und
kräftiges Zufassen wirkungsvoll vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf
Anweisung des LR steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund nach einer
Übergangsphase ablassen. Der HF kann ein HZ für "ablassen“ in angemessener Zeit selbständig
geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis
zu zwei weiteren HZ für "ablassen“.
Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ab, erfolgt
Disqualifikation. Während des HZ "ablassen“ muss der HF ruhig stehen, ohne auf den Hund
einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam
bewachen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien: hohe Dominanz,
schnelles, energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem Verhindern
der Flucht mit ruhigem Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht am Helfer, entwerten
entsprechend.
Radius 3
Schritte
Helfer-Standort 5
Fluchtrichtung
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 63 of 126
Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund nicht innerhalb von ca. 20 Schritten die Flucht durch
Zufassen und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.
Erfolgt der Einsatz des Hundes ohne Hörzeichen des Hundeführers, wird die Übung um eine Note
entwertet. Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird
die Übung um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist
er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt
aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt der Hund den Helfer oder gibt der
HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.
4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 35 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "ablassen“, "in Grundstellung gehen“
b) Ausführung: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf
Anweisung des LR einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF muss sich der Hund durch
energisches und kräftiges Zufassen wirkungsvoll verteidigen. Der Hund darf dabei nur am Schutzarm
des HL angreifen. Der Hund ist durch Schlagandrohung und Bedrängen durch den Helfer zu belasten.
In der Belastung ist insbesondere auf seine Aktivität und Stabilität zu achten. Es werden zwei Tests
durch Stockbelastung durchgeführt. Der Hund darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Es sind
nur Stockbelastungen auf Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Der Hund muss sich
in der Belastungsphase unbeeindruckt verhalten und während der gesamten Verteidigungsübung
einen vollen, energischen und vor allem beständigen Griff zeigen. Auf Anweisung des LR steht der
Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund nach einer Übergangsphase ablassen.
Der HF kann ein HZ für "ablassen“ in angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis
zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei
zusätzlichen) nicht ablässt erfolgt Disqualifikation. Während des HZ "ablassen“ muss der HF ruhig
stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben
und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF in normaler Gangart, auf
direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für "in Grundstellung gehen“ in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten
entsprechend: Schnelles und kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem
Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer. Hält der Hund den Belastungen durch den Helfer
nicht stand, kommt von Schutzarm ab und lässt sich verdrängen, wird die Abteilung „C“
abgebrochen.
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung
um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark
lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet.
Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet.
Kommt der Hund dem herankommenden HF entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet.
Verlässt der Hund den Helfer vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der HF ein HZ,
damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung C abgebrochen.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 64 of 126
5. Angriff auf den Hund aus der Bewegung 30 Punkte
a) Je ein Hörzeichen für: "absitzen“, "abwehren“, "ablassen“, "in Grundstellung gehen“, "fuß
gehen“
b) Ausführung: Der HF wird mit seinem Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie in
der Höhe des ersten Versteckes eingewiesen. Die Freifolge hat der Hund aufmerksam zum
Hundeführer, freudig und konzentriert zu zeigen. Er geht dabei gerade in Position am Knie des
Hundeführers. In Höhe des ersten Verstecks bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich um. Mit
Hörzeichen „Sitz“ wird der Hund in die Grundstellung gebracht. Der gerade, ruhig und aufmerksam
zum Helfer sitzende Hund kann in der Grundstellung am Halsband gehalten werden, darf aber dabei
vom Hundeführer nicht stimuliert werden. Auf Anweisung des LR tritt der mit einem Softstock
versehene Helfer aus einem Versteck und läuft zur Mittellinie.
Nach dem Missachten des Anrufes des HF läuft der HL (im Laufschritt) auf den HF und seinen Hund
zu, und greift unter Abgabe von Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an.
Sobald sich der HL dem HF und seinem Hund auf 40 bis 30 Schritte genähert hat, gibt der HF auf
Anweisung des LR seinen Hund mit dem HZ für "abwehren" frei. Der Hund muss ohne zu zögern den
Angriff des Helfers auf einmaligem Hörzeichen „Voran oder Stell“ des Hundeführers mit hoher
Dominanz wirkungsvoll vereiteln.
Er darf dabei nur am Schutzarm des Helfers angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht
verlassen.
In der Belastungsphase muss er sich unbeeindruckt verhalten und während der gesamten
Verteidigungsübung einen vollen. energischen und vor allem beständigen Griff zeigen. Auf
Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund nach einer
Übergangsphase ablassen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen „Aus“ in angemessener Zeit
selbständig geben.
Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für bis
zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei
zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ für "ablassen“ muss der HF ruhig
stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben
und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF in normaler Gangart, auf
direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für "in Grundstellung gehen“ in die
Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer abgenommen.
Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein HZ für
"fuß gehen“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, so dass sich der
Hund zwischen dem Helfer und dem HF befindet. Der Hund muss während des Transportes den
Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer nicht bedrängen, anspringen oder
fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an, der HF übergibt dem LR den Softstock und meldet die
Abteilung C beendet.
Der HF geht mit seinem abgeleinten Hund auf Anweisung des LR zum Besprechungsplatz, worauf der
Helfer auf Anweisung des LR den Platz verlässt. Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf
Anweisung des LR wird der Hund angeleint.
c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten
entsprechend: Energische Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum
Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.
FCI-Prüfungsordnungen 2012 Seite 65 of 126
Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung
um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark
lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am
Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt der Hund dem herankommenden HF
entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hund den Helfer vor der
Richteranweisung zum Herantreten, oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am Helfer bleibt, wird
die Abteilung C abgebrochen
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden